Deutschland · 2026
Brutto-Netto-Rechner Deutschland
Mit diesem Rechner ermittelst du dein Nettogehalt in Deutschland fuer das Steuerjahr 2026. Du gibst dein Bruttogehalt ein, und der Rechner zieht die Lohnsteuer sowie die Arbeitnehmeranteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ab und zeigt, was am Ende auf dem Konto landet. Zugrunde liegen Steuerklasse I, eine gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ohne Kinder (also mit dem Pflege-Zuschlag fuer Kinderlose) sowie ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent. Kirchensteuer und individuelle Freibetraege bleiben aussen vor.
| Bruttojahreslohn | 55.000 € |
| LohnsteuerGrundtarif, Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer | -8.007 € |
| KrankenversicherungAN-Anteil 7,3 % + 1,45 % Zusatzbeitrag, bis BBG 69.750 EUR | -4.813 € |
| PflegeversicherungAN-Anteil 2,4 % (kinderlos), bis BBG 69.750 EUR | -1.320 € |
| RentenversicherungAN-Anteil 9,3 %, bis BBG 101.400 EUR | -5.115 € |
| ArbeitslosenversicherungAN-Anteil 1,3 %, bis BBG 101.400 EUR | -715 € |
| Nettojahreslohn | 35.031 € |
So funktioniert es
- Ausgangspunkt ist dein Bruttojahreslohn, also das vereinbarte Gehalt vor allen Abzuegen.
- Fuer die Lohnsteuer wird zunaechst das zu versteuernde Einkommen gebildet: vom Brutto werden der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro, der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro und die Vorsorgepauschale fuer Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.
- Auf das zu versteuernde Einkommen wird der Grundtarif nach § 32a EStG angewendet. Bis 12.348 Euro faellt keine Steuer an, danach steigt der Satz progressiv von 14 Prozent bis zum Spitzensteuersatz von 42 Prozent, ab 277.826 Euro gelten 45 Prozent.
- Getrennt davon werden die Sozialabgaben berechnet: Krankenversicherung 7,3 Prozent plus 1,45 Prozent Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung 2,4 Prozent (kinderlos) jeweils bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 Euro, Rentenversicherung 9,3 Prozent und Arbeitslosenversicherung 1,3 Prozent jeweils bis 101.400 Euro.
- Brutto minus Lohnsteuer minus Sozialabgaben ergibt den Nettojahreslohn. Geteilt durch zwoelf erhaeltst du den Monatswert.
Rechenbeispiel
Ein Bruttojahreslohn von 36.000 Euro (Steuerklasse I, kinderlos) im Jahr 2026 ergibt 24.682 Euro netto im Jahr, also etwa 2.057 Euro im Monat. Abgezogen werden 3.488 Euro Lohnsteuer und 7.830 Euro Sozialabgaben (Krankenversicherung 3.150 Euro, Pflegeversicherung 864 Euro, Rentenversicherung 3.348 Euro, Arbeitslosenversicherung 468 Euro). Die effektive Abgabenquote liegt bei rund 31 Prozent.
Netto bei verschiedenen Bruttoloehnen, Steuerjahr 2026
| Bruttojahreslohn | Lohnsteuer | Sozialabgaben | Netto im Jahr | Netto im Monat |
|---|---|---|---|---|
| 30.000 EUR | 2.225 EUR | 6.525 EUR | 21.250 EUR | 1.771 EUR |
| 36.000 EUR | 3.488 EUR | 7.830 EUR | 24.682 EUR | 2.057 EUR |
| 45.000 EUR | 5.530 EUR | 9.787,50 EUR | 29.682,50 EUR | 2.474 EUR |
| 60.000 EUR | 9.328 EUR | 13.050 EUR | 37.622 EUR | 3.135 EUR |
| 80.000 EUR | 15.611 EUR | 16.257,13 EUR | 48.131,87 EUR | 4.011 EUR |
| 100.000 EUR | 23.159 EUR | 18.377,13 EUR | 58.463,87 EUR | 4.872 EUR |
Häufige Fragen
Welche Steuerklasse liegt der Berechnung zugrunde?+
Der Rechner nutzt Steuerklasse I, also Ledige ohne Faktorverfahren. In den Steuerklassen II bis VI faellt die Lohnsteuer anders aus, etwa durch den Entlastungsbetrag fuer Alleinerziehende (Klasse II) oder das Ehegattensplitting (Klassen III bis V). Kirchensteuer wird nicht beruecksichtigt.
Warum wird die Lohnsteuer nicht direkt auf das Bruttogehalt gerechnet?+
Weil das deutsche Steuerrecht die Lohnsteuer auf das zu versteuernde Einkommen erhebt, nicht auf den Bruttolohn. Davor werden der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, der Sonderausgaben-Pauschbetrag und die Vorsorgepauschale abgezogen. Erst auf diesen niedrigeren Betrag wird der Grundtarif angewendet, weshalb die tatsaechliche Lohnsteuer deutlich unter dem Tarif auf das Brutto liegt.
Wie wirkt sich der Zusatzbeitrag der Krankenkasse aus?+
Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung liegt 2026 bei 14,6 Prozent, hinzu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag. Der Rechner setzt den vom Bundesministerium fuer Gesundheit festgelegten durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent an, von dem du die Haelfte (1,45 Prozent) traegst. Liegt der Zusatzbeitrag deiner Kasse darueber oder darunter, weicht dein Netto entsprechend ab.
Was gilt fuer Kinderlose bei der Pflegeversicherung?+
Versicherte ohne Kinder zahlen ab dem 23. Geburtstag einen Zuschlag von 0,6 Prozent allein als Arbeitnehmer, ihr Pflegebeitrag liegt damit bei 2,4 Prozent Arbeitnehmeranteil. Dieser Rechner geht von Kinderlosigkeit aus und setzt den Zuschlag deshalb an. Mit mindestens einem Kind sinkt der Anteil auf 1,8 Prozent, dein Netto faellt dann etwas hoeher aus.
Quellen
- § 32a EStG Einkommensteuertarif (Fassung ab Veranlagungszeitraum 2026) · Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
- Sozialversicherungsrechengroessen-Verordnung 2026 · Bundesministerium fuer Arbeit und Soziales
- Beitragsbemessungsgrenzen 2026 · Bundesregierung
- Beitraege der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) · Bundesministerium fuer Gesundheit
- Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung · Bundesministerium fuer Gesundheit
Zuletzt aktualisiert: 2026-01-01 · Gültig für 2026
Dies ist eine Schätzung zur allgemeinen Orientierung und keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Werte können sich ändern und individuelle Umstände sind unterschiedlich. Prüfen Sie vor Entscheidungen stets die genannten offiziellen Quellen.
- Annahmen: Steuerklasse I, gesetzlich kranken- und pflegeversichert, kinderlos ab 23 Jahren (Pflege-Zuschlag 0,6 Prozent), keine Kirchensteuer, Wohnsitz ausserhalb Sachsens.
- Die Lohnsteuer wird ueber das zu versteuernde Einkommen modelliert: Brutto abzueglich Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 EUR), Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 EUR) und Vorsorgepauschale (Renten-, Kranken- und Pflegeanteil mit Mindestansatz von 12 Prozent, hoechstens 1.900 EUR).
- Der Krankenkassen-Zusatzbeitrag ist mit dem durchschnittlichen Satz von 2,9 Prozent angesetzt; der konkrete Wert haengt von der jeweiligen Kasse ab.
- Nicht beruecksichtigt: Kirchensteuer, Kinderfreibetraege im Lohnsteuerabzug, geldwerte Vorteile, betriebliche Altersvorsorge, individuelle Freibetraege sowie der Solidaritaetszuschlag (Freigrenze 2026: 20.350 EUR Lohnsteuer; er faellt in diesem Szenario erst oberhalb von etwa 92.500 EUR brutto an und bleibt in der Milderungszone gering).
- Der Arbeitgeber rechnet je Lohnzahlungszeitraum nach dem amtlichen Programmablaufplan ab; durch dessen Rundungsregeln kann der Wert auf dem Lohnzettel um wenige Euro im Jahr abweichen.
Geprüft von Vikas Dulgunde.